BB1
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu IBC01
Vollständige Verpackungsanweisung IBC01 mit Originaltabelle
Für die UN-Nummer 3130 müssen die Öffnungen der Gefässe mit zwei hintereinanderliegenden Einrichtungen
fest verschlossen sein, von denen eine verschraubt oder in gleicher Weise gesichert sein muss.
Quelle: Band II · 4.1-129