UN 3127
SELBSTERHITZUNGS-FÄHIGER FESTER STOFF, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKEND, N.A.G.
Eintrag 1 · Klasse 4.2 · SOSELBSTERHITZUNGS-FÄHIGER FESTER STOFF, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKEND, N.A.G.
BEFÖRDERUNG VERBOTEN
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3127
- (2)Benennung und Beschreibung
- SELBSTERHITZUNGS-FÄHIGER FESTER STOFF, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKEND, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 4.2 · Selbstentzündliche Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- SO
Selbstentzündliche oxidierende Stoffe.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (5)Gefahrzettel
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (7a)Begrenzte Mengen
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (7b)Freigestellte Mengen
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- Siehe gemeinsame Angabe zur Beförderung oben.
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-221 (Spalten 1–11) · 3.2-A-222 (Spalten 12–20).