Klassifizierungscode C2 · Klasse 8
ADR 2025 · Klasse 8 · Spalte (3b)
Bedeutung
Ätzende anorganische feste Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr.
C2: Ätzende anorganische feste Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr.
Diese Bedeutung gilt in Klasse 8. Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe und Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr sind unterschiedliche Angaben.
Quelle: ADR 2025 · Band I, 2.2-117, 2.2.8.1.4.1
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2.2.8.1.4.1 Die Stoffe und Gegenstände der Klasse 8 sind wie folgt unterteilt: C1 – C11 Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten C1 – C4 Stoffe sauren Charakters C1 anorganische flüssige Stoffe C2 anorganische feste Stoffe C3 organische flüssige Stoffe C4 organische feste Stoffe C5 – C8 Stoffe basischen Charakters C5 anorganische flüssige Stoffe C6 anorganische feste Stoffe C7 organische flüssige Stoffe C8 organische feste Stoffe C9 – C10 Sonstige ätzende Stoffe C9 flüssige Stoffe C10 feste Stoffe C11 Gegenstände CF Ätzende entzündbare Stoffe CF1 flüssige Stoffe CF2 feste Stoffe CS Ätzende selbsterhitzungsfähige Stoffe CS1 flüssige Stoffe CS2 feste Stoffe CW Ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln CW1 flüssige Stoffe CW2 feste Stoffe CO Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe CO1 flüssige Stoffe CO2 feste Stoffe CT Ätzende giftige Stoffe und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten CT1 flüssige Stoffe CT2 feste Stoffe CT3 Gegenstände CFT Ätzende entzündbare giftige flüssige Stoffe COT Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende giftige Stoffe.
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