Bedeutung

Gegenstände, die selbstentzündliche Stoffe enthalten, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.

SW2: Gegenstände, die selbstentzündliche Stoffe enthalten, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.

Diese Bedeutung gilt in Klasse 4.2. Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe und Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr sind unterschiedliche Angaben.

Quelle: ADR 2025 · Band I, 2.2-48, 2.2.42.1.2

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2.2.42.1.2 Die Stoffe und Gegenstände der Klasse 4.2 sind wie folgt unterteilt:
S Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
S1 organische flüssige Stoffe
S2 organische feste Stoffe
S3 anorganische flüssige Stoffe
S4 anorganische feste Stoffe
S5 metallorganische Stoffe
S6 Gegenstände
SW Selbstentzündliche Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
SW1 Stoffe
SW2 Gegenstände
SO Selbstentzündliche oxidierende Stoffe
ST Selbstentzündliche giftige Stoffe
ST1 organische giftige flüssige Stoffe
ST2 organische giftige feste Stoffe
ST3 anorganische giftige flüssige Stoffe
ST4 anorganische giftige feste Stoffe
SC Selbstentzündliche ätzende Stoffe
SC1 organische ätzende flüssige Stoffe
SC2 organische ätzende feste Stoffe
SC3 anorganische ätzende flüssige Stoffe
SC4 anorganische ätzende feste Stoffe.
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ADR 2025 Band I, Originalseite 2.2-48
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