Klassifizierungscode PM1 · Klasse 4.1
ADR 2025 · Klasse 4.1 · Spalte (3b)
Bedeutung
Polymerisierende Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
PM1: Polymerisierende Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
Diese Bedeutung gilt in Klasse 4.1. Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe und Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr sind unterschiedliche Angaben.
Quelle: ADR 2025 · Band I, 2.2-37, 2.2.41.1.2
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2.2.41.1.2 Die Stoffe und Gegenstände der Klasse 4.1 sind wie folgt unterteilt: F Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten F1 organische Stoffe F2 organische Stoffe, geschmolzen F3 anorganische Stoffe F4 Gegenstände FO Entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend FT Entzündbare feste Stoffe, giftig FT1 organische Stoffe, giftig FT2 anorganische Stoffe, giftig FC Entzündbare feste Stoffe, ätzend FC1 organische Stoffe, ätzend FC2 anorganische Stoffe, ätzend D Desensibilisierte explosive feste Stoffe ohne Nebengefahr DT Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig SR Selbstzersetzliche Stoffe SR1 Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist SR2 Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist PM Polymerisierende Stoffe PM1 Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist PM2 Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
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