Bedeutung

Entzündbare feste organische Stoffe, giftig.

FT1: Entzündbare feste organische Stoffe, giftig.

Diese Bedeutung gilt in Klasse 4.1. Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe und Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr sind unterschiedliche Angaben.

Quelle: ADR 2025 · Band I, 2.2-37, 2.2.41.1.2

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2.2.41.1.2 Die Stoffe und Gegenstände der Klasse 4.1 sind wie folgt unterteilt:
F Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
F1 organische Stoffe
F2 organische Stoffe, geschmolzen
F3 anorganische Stoffe
F4 Gegenstände
FO Entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend
FT Entzündbare feste Stoffe, giftig
FT1 organische Stoffe, giftig
FT2 anorganische Stoffe, giftig
FC Entzündbare feste Stoffe, ätzend
FC1 organische Stoffe, ätzend
FC2 anorganische Stoffe, ätzend
D Desensibilisierte explosive feste Stoffe ohne Nebengefahr
DT Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig
SR Selbstzersetzliche Stoffe
SR1 Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
SR2 Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist
PM Polymerisierende Stoffe
PM1 Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
PM2 Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
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ADR 2025 Band I, Originalseite 2.2-37
2.2-37 · Originalansicht vergrößern · Im Band I öffnen (PDF-Seite 178)

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