Bedeutung

Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C.

F1: Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C.

Diese Bedeutung gilt in Klasse 3. Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe und Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr sind unterschiedliche Angaben.

Quelle: ADR 2025 · Band I, 2.2-32, 2.2.3.1.2

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2.2.3.1.2 Die Stoffe und Gegenstände der Klasse 3 sind wie folgt unterteilt:
F Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
F1 Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C
F2 Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden (erwärmte Stoffe)
F3 Gegenstände, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten
FT Entzündbare flüssige Stoffe, giftig
FT1 Entzündbare flüssige Stoffe, giftig
FT2 Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide)
FC Entzündbare flüssige Stoffe, ätzend
FTC Entzündbare flüssige Stoffe, giftig, ätzend
D Desensibilisierte explosive flüssige Stoffe
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ADR 2025 Band I, Originalseite 2.2-32
2.2-32 · Originalansicht vergrößern · Im Band I öffnen (PDF-Seite 173)

Weitere Klassifizierungscodes