Bedeutung

entzündbares organisches Peroxid

Die Gefahrnummer in Spalte (20) ist von der vierstelligen UN-Nummer zu unterscheiden. Sie beschreibt die Gefahr; die Stoffidentifikation erfolgt durch die UN-Nummer.

Eine verdoppelte Ziffer bedeutet grundsätzlich eine Verstärkung der entsprechenden Gefahr; eine angehängte Null ergänzt eine ausreichende einzelne Ziffer. Zahlreiche Kombinationen haben jedoch eine festgelegte Sonderbedeutung. Maßgeblich ist die konkrete Definition nach 5.3.2.3.2.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 5.3-8, 5.3.2.3.2 · Band II, 5.3-7, 5.3.2.3

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entzündbares organisches Peroxid
Allgemeine Erläuterungen im Original
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht für Stoffe der Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Zif-
fern.
Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:
2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Bem. Spontane heftige Reaktion im Sinne der Ziffer 9 umfasst eine sich aus dem Stoff ergebende Mög-
lichkeit der Explosionsgefahr, einer gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Ent-
wicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.
Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.
Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser
Ziffer eine Null angefügt.
Folgende Ziffernkombinationen haben jedoch eine besondere Bedeutung: 22, 323, 333, 362, 382, 423, 44,
446, 462, 482, 539, 606, 623, 642, 823, 842, 90 und 99 (siehe Absatz
Originalseiten mit Tabellen und Fußnoten ansehen
ADR 2025 Band II, Originalseite 5.3-8
5.3-8 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 330)
ADR 2025 Band II, Originalseite 5.3-7
5.3-7 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 329)

Weitere Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr