Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 4,3 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 4,3 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
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