Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
Umrechnungsfaktoren
Für 20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten ist ein Umrechnungsfaktor von 4,3 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 4,3 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
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