Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 0,5 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 0,5 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
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