Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
Umrechnungsfaktoren
Für 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle ist ein Umrechnungsfaktor von 0,63-1,27 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 0,63-1,27 t/m³ = 0,00 - 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Entsorgung dieses Abfalls.