Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
Umrechnungsfaktoren
Für 19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt ist ein Umrechnungsfaktor von 0,9 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 0,9 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Entsorgung dieses Abfalls.