Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 0,9 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 0,9 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
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