spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 0,5 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 0,5 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
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