Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 0,40-0,95 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 0,40-0,95 t/m³ = 0,00 - 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
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