Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 10 11 14 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 0,95-1,15 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 0,95-1,15 t/m³ = 0,00 - 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
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