Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 10 03 30 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 1,3 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 1,3 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
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