Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 09 01 12 Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 1,1 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 1,1 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Entsorgung dieses Abfalls.