für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Umrechnungsfaktoren
Für 02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe ist ein Umrechnungsfaktor von 1,15 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 1,15 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Entsorgung dieses Abfalls.