Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen
Umrechnungsfaktoren
Für 02 01 09 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen ist ein Umrechnungsfaktor von 1,3 t/m³ hinterlegt.
Rechnung: 0,00 m³ × 1,3 t/m³ = 0,00 t
Quelle der Umrechnungsdaten: Bayerisches Landesamt für Statistik - Abfallarten
Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Entsorgung dieses Abfalls.